Der IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beziehungsweise § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13) wurde überarbeitet.
Kryptowerteverwahrer: BaFin screent den Markt
Seit dem 3. Dezember 2019 besteht die Möglichkeit, Interesse an der Erlangung der Kryptowerteverwahrlizenz unverbindlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu bekunden (DFPA berichtete).
Stimmung der Immobilien-Finanzierer ist weiter gedrückt
Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und dem ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, der Stimmungsindikator für gewerbliche Immobilienfinanzierungen in Deutschland, zeigt im vierten Quartal 2019 erneut eine Abwärtsbewegung und sinkt um 4,4 Punkte auf minus 15,2 Punkte.
Dekabank ordnet Zuständigkeiten im Vorstand neu
Der Verwaltungsrat der Dekabank Deutsche Girozentrale hat in seiner Sitzung am 5. Dezember neue Zuständigkeiten im Vorstand der DekaBank beschlossen.
Studie: Makler arbeiten bevorzugt mit Beratungslösungen von Softfair
Das Fachmagazin „Asscompact“ hat die Ergebnisse der Studie „Beratungssoftware im Versicherungsvertrieb 2019“ veröffentlicht. Diese belegten, dass Makler bevorzugt mit den Beratungslösungen von Softfair arbeiten. In vier von sechs Kategorien konnte sich das Hamburger Softwareunternehmen laut Unternehmensangabe teilweise deutlich vor den Wettbewerbern behaupten.
Lebensmittelwarnung – Chicken Nuggets Classic
Warnungsdetails
BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.
BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.
Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware
Nur bei einem Riester-Versicherungsprodukt werden Investitionen in umstrittene Geschäfte wie Atom, Kohle und Pornographie konsequent gemieden.
Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt
Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden.