immogrund.org Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

B&MS Verwaltungs-GmbH – Insolvenzverfahren HRB 34813

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B&MS Verwaltungs-GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Meyer-Stork, Ludwig Sebastian und Bensch, Georg Carl-von-Bach-Straße 4, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34813

vertreten durch den Geschäftsführer Ludwig Sebastian Meyer-Stork
vertreten durch den Geschäftsführer Georg Bensch

ergeht am 09.10.2020 nachfolgende Entscheidung:

 

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beteiligung an Unternehmen) wird am 09.10.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Mandy Petau
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: [email protected]

bestellt.

3.    Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 27.11.2020 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.01.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

403 IN 1141/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.10.2020

von
immogrund.org Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv