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Modernisierung der Außenfenster

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Ohne WEG-Beschluss läuft nichts. So dürfen Eigentümer nicht eigenmächtig von Kipp- zu Drehfenstern wechseln oder Außenjalousien einbauen. Denn Außenfenster zählen zwingend zum Gemeinschaftseigentum.

Auf so manch einer Eigentümerversammlung sorgt das Thema Wohnungsfenster für lebhafte Debatten. Muss wirklich ein neuer Anstrich aufgebracht werden oder sollen besser die alten Holzfenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden? Was geht es die anderen an, wenn ich mir ein Kippfenster einbauen lasse? Hier stoßen Interessen und Befindlichkeiten aufeinander. 

Vorsicht vor möglicher Kostenzuweisung!

Vor der Reparatur oder dem Austausch von Fenstern sollte unbedingt ein Blick in die Teilungserklärung geworfen werden. Viele Erklärungen enthalten Regelungen, nach denen die Kosten der Instandsetzung dem jeweiligen Wohnungseigentümer zugewiesen werden. Eine solche Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig (Urteil v. 09.04.14, Az. 318 S 133/13). In der Teilungserklärung hieß es: „Jeder Gemeinschafter hat die Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die sich in seinem Sondereigentum oder als Gemeinschaftseigentum im Bereich des Sondereigentums befinden, auf seine Kosten ordnungsgemäß instand zu halten und instand zu setzen. Davon sind insbesondere Türen und Fenster einschließlich Rahmen und Verglasung umfasst. Ausgenommen ist jedoch der Farbanstrich der Außenseite der Wohnungsabschlusstüren und Fenster.“

Kostenverteilung per Beschuss nur im Einzelfall

Für den Einzelfall ist auch eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Regelung per Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit möglich. So kann beschlossen werden, dass ein Eigentümer neue Fenster mit Sonnenschutzglas einbauen darf und die Kosten dafür selbst trägt. Es wäre aber nicht möglich, einen Beschluss zu fassen, nach dem alle Eigentümer, die künftig ein Sonnenschutzglas wünschen, die Kosten dafür selbst tragen müssen.

Wer sich beispielsweise ein grünes Fenster einbauen lässt, alle anderen Wohnungen aber mit weißen Fenstern ausgestattet sind, kann von der Gemeinschaft aufgefordert werden, das Fenster austauschen zu lassen. Es ist also nicht nur eine Frage der Kollegialität, sich in puncto Fenster mit der Eigentümergemeinschaft abzustimmen.

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von factum
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