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P&R Insolvenz: Positive Rückmeldungen auf Vergleichsvorschlag

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In den Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Gesellschaften reagieren die Gläubiger positiv auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter. Innerhalb der ersten Tage nach dem Versand der ausführlichen Unterlagen sind bereits über 30.000 Rücksendungen bei den Insolvenzverwaltern angekommen, in denen die Gläubiger ihre Zustimmung zur Forderungsfeststellung erklären. Auch die Hemmungsvereinbarung wird von den meisten Gläubigern unterzeichnet. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren rund 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. Damit hat bereits weit über ein Drittel der Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.

„Diese sehr schnelle und ausschließlich positive Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen. Jetzt geht es darum, eine möglichst hohe Annahmequote für den Vorschlag zu erzielen. Nur wenn der Vergleich auch umgesetzt werden kann, hätten wir eine wichtige Hürde genommen, um in 2020 eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger auf den Weg bringen zu können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Die Vergleichsvereinbarung kann von den Insolvenzverwaltern im Interesse aller Gläubiger nur umgesetzt werden, wenn sie von einer überragenden Mehrheit der Gläubiger akzeptiert wird und auch die Gläubigerausschüsse die Annahmequote gebilligt haben. Denn nur in diesem Fall kann sie ihr Ziel, nämlich eine Verfahrensabwicklung auf einer rechtssicheren Grundlage, erreichen.

„Wir sind auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Wie wir aus den bisherigen Reaktionen schließen können, teilen die Gläubiger unsere Auffassung, dass der Abschluss der Vergleichsvereinbarung in ihrem Interesse und im Interesse der Gläubigergesamtheit liegt. Wir bedanken uns deshalb für die vielfach ausdrücklich geäußerte Zustimmung und hoffen, dass sich diese breite Unterstützung in den nächsten Wochen weiter fortsetzt“, so die Insolvenzverwalter.

Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Die Erfassung der unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen wird auch bei rascher Rücksendung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Insolvenzverwalter gehen derzeit davon aus, dass im Herbst 2019 feststehen wird, ob der Vergleich angenommen werden kann. Da eine erste Abschlagsverteilung ohnehin erst frühestens im Jahr 2020 möglich ist und erst zu diesem Zeitpunkt die Forderungsanmeldungen festgestellt sein müssen, entstehen den Gläubigern hierdurch keine Nachteile.

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

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