Nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg die Generali Lebensversicherung wegen Irreführung abgemahnt hat (DFPA berichtete), erkennt der Versicherungskonzern nun die Verwendung einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung an und verpflichtet sich gegenüber betroffenen Kunden, die Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen zuzulassen.