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Verbände fordern: „Totalverluste aus Wertpapiergeschäften müssen steuerlich weiterhin anerkannt werden“

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Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass Totalverluste aus Wertpapiergeschäften nicht mehr mit Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden dürfen. Zu finden ist die geplante Änderung, die die drei Verbände strikt ablehnen, im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Der Vermögensaufbau mit Aktien und Anleihen sowie die Absicherung des Depots mit Optionsscheinen würden so erheblich unattraktiver und verteuert. Gleichzeitig sende der Änderungsvorschlag ein völlig falsches Signal, nämlich Wertpapiere als Anlageform zu meiden. Auch gebe es verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken, weil der Vorstoß mit einem grundlegenden Prinzip der Steuergerechtigkeit bricht: dem Nettoprinzip. Demnach werden Gewinne besteuert und Verluste steuermindernd berücksichtigt.

Ein vom DDV in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten rät dem Bundesfinanzministerium daher, „die vorgeschlagene rein fiskalisch motivierte Korrekturgesetzgebung ernsthaft zu überdenken.“ (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut

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