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BdV fordert verbraucherorientierte Ausrichtung des Zivilprozesses

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Der Bund der Versicherten (BdV) hält eine solche Beschränkung für falsch und fordert wenigstens eine Ausnahme für Verbandsklagen, wie er in einer Stellungnahme an das Ministerium formuliert.

„Rechtsgebiete wie das Verbraucherrecht, die typischerweise nur geringwertige Streitigkeiten beinhalten, können vor dem BGH regelmäßig nur dann behandelt werden, wenn die Revision von der Vorinstanz zugelassen wird. Dies behindert strukturell die Rechtsfortbildung in diesen Bereichen. Urteile des höchsten deutschen Zivilgerichts haben gerade für das Verbraucherrecht eine besondere Bedeutung, weil nur durch sie den Zügellosigkeiten mancher Anbieter im Massengeschäft mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Einhalt geboten werden kann“, erklärt BdV-Vorstand Rechtsanwalt Stephen Rehmke.

Auch für die Verbraucherschutzorganisationen erschwert die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde systematisch den Zugang zu dem gewichtigen Rechtsmittel der Revision. Denn der Streitwert etwa bei Unterlassungsklagen gegen unzulässige Geschäftsbedingungen von Unternehmen – beispielsweise gegen Klauseln in Versicherungsbedingungen – werde trotz ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung gewöhnlich deutlich unter 20.000 Euro festgesetzt, auch um die gemeinnützigen Vereine vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen.

Angesichts der Bedeutung von Unterlassungsklagen der Verbraucherschutzverbände für die Allgemeinheit schlägt der BdV in seiner Stellungnahme vor, diese Verfahren von der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde gänzlich auszunehmen. So könnte der Gesetzgeber zumindest einen gewissen Ausgleich für den Ausschluss von Rechtsangelegenheiten mit niedrigen Streitwerten schaffen.

„Dem Verbraucherrecht und dem kollektiven Rechtsschutz wird national sowie auf europäischer Ebene eine zunehmende Bedeutung beigemessen. Der wertunabhängige Zugang zum BGH wäre auch vor diesem Hintergrund eine wichtige Bestärkung der Verbandsklage und damit ein Bekenntnis zu einer verbraucherorientierten Ausrichtung des Zivilprozesses“, so Rehmke. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

 

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