Beim Crowdinvesting präsentieren sich Unternehmen und Projekte auf speziellen Plattformen im Internet. Die Betreiber dieser Plattformen ermöglichen also den Kontakt zwischen Projektinhabern und Investoren, unter Umständen auch den Kontakt zu Lieferanten, Installateuren und anderen Dienstleistern.
Girokonto-Startup Number26 hat hunderten Kunden gekündigt
Besonders aktiven Kunden hat der junge Anbieter Girokonten gekündigt. Sollte er dabei eine Zwei-Monats-Frist eingehalten haben, ist das wohl rechtens.
Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
AAB Asset Services auf Expansionskurs
Die am 1. August 2016 gegründete Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank, AAB Asset Services, bewegt sich auf Erfolgskurs.
Dispo-Kredit: So wehren Sie sich gegen hohe Zinsen
Banken und Sparkassen verlangen bei Überziehung des Girokontos Dispozinsen von über 10 Prozent. Kunden, die sich nicht über den Tisch ziehen lassen wollen, können sich jedoch wehren.
Crowdinvesting: Scheitert das Unternehmen, können Sie Ihr Geld verlieren
Während beim Crowdfunding üblicherweise eine Vielzahl kleiner Financiers ein Projekt realisiert, rückt beim Crowdinvesting die finanzielle Rendite für die Geldgeber mehr in den Fokus. Die Übergänge sind allerdings fließend.
BFW warnt vor Schönfärberei beim Mietspiegel
"Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Mietspiegel künftig realistischer darzustellen. Die derzeitigen Diskussionen gehen jedoch in die völlig falsche Richtung“, sagt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
BdV mahnt Gutscheinaktion der Cosmos Lebensversicherung ab
Am 19. Februar 2019 hat der Bund der Versicherten (BdV) die Cosmos Lebensversicherungs-AG (Cosmos Direkt) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt. Konkret geht es um die Gewährung eines 50 Euro Einkaufsgutscheins bei Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Erneut Werbung mit einer nicht existierenden Aufsicht durch die BaFin untersagt
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen die Werbung mit einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt, die tatsächlich gar nicht stattfindet (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 08.02.2019, Az. 84 O 273/18).
LK Bauträger Verwaltungs GmbH – Insolvenzeröffnung
Über das Vermögen des LK Bauträger Verwaltungs GmbH, Am Beginenhof 2, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 209026), vertr. d.: 1. Dimitri Lambrecht, Am Beginenhof 2, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), 2. Evgeny Kolesnikov, Am Beginenhof 2, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2019 um 11:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.