Warnungsdetails
BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.
BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.
Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware
Nur bei einem Riester-Versicherungsprodukt werden Investitionen in umstrittene Geschäfte wie Atom, Kohle und Pornographie konsequent gemieden.
Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt
Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden.
Investmentmarkt für Industrie- und Logistikimmobilien annähernd auf Vorjahresniveau
Für das Gesamtjahr 2019 attestiert Realogis dem deutschen Investmentmarkt für Industrie- und Logistikimmobilien eine stabile Marktlage.
Personelle Erweiterung im Führungsteam der Oldenburgischen Landesbank
Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) verstärkt ihr Führungsteam: Peter Karst rückt mit Wirkung zum 1. Januar 2020 als Generalbevollmächtigter in das Top-Management der OLB. Er übernimmt die Verantwortung für den Bereich Marketing/Produkte/Digitalbank/Privatkundenvertrieb, für den er in Teilbereichen bereits seit 1. November 2018 in der OLB tätig ist.
Kryptoverwahrgeschäft neue Finanzdienstleistung im KWG
Als neue Finanzdienstleistung hat das Kryptoverwahrgeschäft Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie an Ihr Geld!
Seinem Geld hinterherzulaufen, ist lästig. Bekommen Sie noch Geld von einem Anbieter, können Sie diese Forderung jedoch aktiv und ohne hohe Anwaltskosten eintreiben – mit dem sogenannten Mahnverfahren.
Baukredit umgeschuldet? So holen Sie sich unzulässige Gebühren zurück
Wer seinen Immobilienkredit auf eine andere Bank überträgt, von dem darf die bisherige Bank bestimmte Gebühren für den Wechsel nicht verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage gegen eine Sparkasse entschieden. Betroffene können das Geld nun zurückfordern.